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Gerichtsurteil-Rauch ins Gesicht blasen ist Körperverletzung

****che Mann
14.913 Beiträge
Themenersteller 
Gerichtsurteil-Rauch ins Gesicht blasen ist Körperverletzung
Ein Mann pustet einer Frau aggressiv Zigarettenrauch ins Gesicht, sie wirft ihm ein Glas an den Kopf. Dafür wird die 25-Jährige nicht bestraft, hat nun das Amtsgericht Erfurt entschieden. Die Studentin habe in Notwehr gehandelt.

Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst und sich aggressiv verhält, begeht nach einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt Körperverletzung. Es sprach eine 25-Jährige frei, die einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte.

Die Studentin hatte den 30-Jährigen laut Gericht mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Discothek hingewiesen. Als sie auf die Tanzfläche ging, habe sich der Mann erneut eine Zigarette angesteckt, sei aggressiv auf sie zugekommen, habe ihr den Rauch direkt ins Gesicht geblasen und provozierend gefragt, was sie denn nun machen wolle.

Ihren anschließenden Glaswurf wertete das Gericht als gerechtfertigte Notwehr gegen eine Körperverletzung.
****che Mann
14.913 Beiträge
Themenersteller 
Das stand gestern online, ist also aktuell.
*****672 Frau
1.068 Beiträge
gerecht
Das Urteil finde ich echt super. Auch ich wurde schon mehrfach von Rauchern genauso belästigt nur hatte ich bisher keinerlei Mum mich dagegen zu wehren.....ich hoffe das Urteil regt zum Nachdenken an.
****Too Paar
13.553 Beiträge
Endlich mal wird gerecht geurteilt...*top2*

Hat der agressive Raucher die Frau etwa angezeigt,weil sie ihm das Glas an den Kopf warf?

LG,Eva
Ich würde sogar noch weiter gehen und jedes rauchen in Anwesenheit von nicht suchtkranken Menschen, sprich Nichtrauchern als fahrlässige Körperverletzung werten,

im Übrigen bleibt mal deutlich zu sagen, daß es hier nicht um irgendeine Rauchergängelung geht, es geht schlicht und einfach um Nichtraucherschutz.

Dass besonders die Suchtkranken laut aufschreien und immer wieder von Verboten und Gängelung sprechen, ist ja nachvollziehbar, war es doch immer so einfach und schön, anderen Menschen den Dreck und das Gift ungestraft ins Gesicht blasen zu können.

Also werte Raucher endlich schlägt das Pendel (oder in dem Fall..das Glas*smile*) in die richtige Richtung....vielleicht werden so eure vernebelten Gehirne mal wieder frei..*nixweiss*
*******tze Frau
1.084 Beiträge
Ich habe das Aktenzeichen nicht gefunden von dem Urteil. Bin ich nur auf beiden Augen blind oder steht es echt nicht da? Bitte unbedingt das Aktenzeichen veröffentlichen!
****che Mann
14.913 Beiträge
Themenersteller 
oh, da musst du mal googeln
*******ben Mann
3.280 Beiträge
Aktenzeichen bitte
oder besser noch den direkten Internet-Zugang zum Urteil, so das die genaue Begründung des Richters gelesen werden kann.

Nützen tut uns allerdings ein Amtsgerichts-Urteil noch nicht so viel. Vielleicht legt ja aber der Raucher Berufung ein, so das es dann zum OLG kommt. Würden die solche ein Urteil fällen könnte dies bundesweit benutzt werden.
*******tze Frau
1.084 Beiträge
Das ist ja der Grund warum ich nach dem Aktenzeichen frage, sorry ist jetzt nicht böse gemeint aber dass dieses und jenes Urteil gefällt worden wäre habe ich schon oft gehört. Ist nicht persönlich gemeint! Erst mit dem Aktenzeichen kann man auch wirklich was Handfestes mit dieser Info anfangen.

Wenn möglich, bitte bitte Aktenzeichen nachliefern! Wenn ich googele bekomme ich so viele Enten und ich weiß noch nicht mal nähere Infos so dass ich die Suche auch nicht eingrenzen kann.

Bitte Aktenzeichen!
****che Mann
14.913 Beiträge
Themenersteller 
ich kann auch nur danach googlen.
Wird aber von quasi allen Medien gemeldet.
Aktenzeichen hin ...
... oder her! Ein Gutes Urteil!

sesamstreet
********paar Paar
938 Beiträge
Aktenzeichen
Klar ist das ein spannendes Urteil zu unseren Gunsten Doch um nicht auf das Niveau der "militanten"Raucher zu gelangen ist die fundierte Auseinandersetzung relevant. Denn das oftmalige Wiederholen eines möglichen Fehlers behebt diesen nicht. Und zumindest eollen wir sachlich! fundiert argumentieren können. Polemik hilft keinem. Daher 100% zu veröffentlichtem AZ.
****ter Frau
51 Beiträge
finde es klasse, dass das Gericht so fair ...
... im Sinne der Dame und somit im Sinne aller Nichtraucher geurteilt hat ... eine solche Notwehr sollten sich viel mehr Leute zutrauen *top*
********is_O Paar
1.279 Beiträge
Gruppen-Mod 
o.k.
Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst und sich aggressiv verhält, begeht nach einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt Körperverletzung.
Die Rechtsprechung finde ich gut, zeigt sie doch, daß aggressives "Angestinke" nicht als Bagatelle gesehen wird.

Ich würde sogar noch weiter gehen und jedes rauchen in Anwesenheit von nicht suchtkranken Menschen, sprich Nichtrauchern als fahrlässige Körperverletzung werten, ...
Das trifft den Kern, wenn man Zigarettenqualm zwangsweise einatmen muß.

Ich nehme an, daß es sicherlich ein Einzelfall bleiben wird, denn zu viele Richter rauchen selbst und sehen den Fall schon einmal deshalb ganz anders.
Die Frau wurde freigesprochen,- eine deutliche Entscheidung in dieser besonderen Situation, eine Anerkennung des geltenden Nichtraucherschutzes.

Es sollte allerdings nicht dazu führen, daß man jedem Raucher ein Glas über den Schädel zieht, wenn man von Zigarettenqualm belästigt wird.


ER
****ngi Mann
228 Beiträge
Urteil ist gerecht. Auch ich hasse es, wenn man mir den Qualm ins Gesicht bläst.
****nas Mann
528 Beiträge
Aktenzeichen wäre wirklich hilfreich.

Was man noch wissen sollte: Gerade bei Notwehr wird sehr stark im Einzelfall entschieden, es wäre also vorschnell, hier zu verallgemeinern. Leider, ich würde nämlich ähnlich reagieren, wenn jemand mich gezielt und provokant vergast.

Wichtig ist auch, daß sie die Angeklagte war (ja, er hat sie wegen Körperverletzung angezeigt). Hätte sie kein Glas geworfen, sondern ihn angezeigt, wäre da wahrscheinlich noch keine Verurteilung wegen Körperverletzung draus hervorgegangen.

Interessant wäre aber, ob ihr Anwalt das jetzt weiterverfolgt und umgekehrt Strafanzeige stellt, denn es liegt ja eine richterliche Beurteilung, daß der Raucher Körperverletzung begangen hat, vor.
endlich etwas Gerechtigkeit, hätte mich nicht gewundert wenn sie den kürzeren gezogen hätte
********hare Paar
679 Beiträge
Nur mal langsam
Es wird so gewesen sein, dass er geklagt hat wegen Körperverletzung.

Nun war der Sachverhalt so, dass er der Nichtraucherin vorher den Rauch ins Gesicht geblasen hat. Das war provozierend und ganz klar in schädigender Absicht.

Das Gericht konnte ja gar nicht anders, als bei der Beurteilung des Sachverhalts ihn darauf hinzuweisen, dass Rauch ins Gesicht blasen Körperverletzung ist.

Es kommt nun darauf an, wie es weiter ging, bevor sie das Glas warf. Wenn er sie verfolgt hat, ihr weiter den Rauch ins Gesicht geblasen hat, könnte man eine Notwehrsituation konstruieren, die sie dann u.U. auch zum Glaswurf berechtigte.

Ansonsten hätte sie ja auch ausweichen können, keine "Notwehr" ausüben müssen. Bei der Gefahrenabwehr/Notwehr gilt ja ein Übermaßverbot.

Wir wissen nicht, wie es wirklich gewesen ist. Ich glaube auch nicht, dass das Urteil in der nächsten Instanz Bestand hat. Aber das ist auch nicht wesentlich.

Es käme darauf an, dass das Gericht feststellt, dass Rauch ins Gesicht blasen Körperverletzung ist. Das wäre dann ein Meilenstein.
*****964 Mann
1.418 Beiträge
z.B. auf juris de und selbst auf der Seite des AG Erfurt ist dieses Urteil noch nicht zu finden! Es ist wohl einfach zu neu!

ansonsten bitte googlen:

http://www.lto.de/recht/nach … o-koerperverletzung-notwehr/
*******ben Mann
3.280 Beiträge
Sorry aber weitere "Medienberichterstattung" helfen hier nicht wirklich weiter.
Aber interessant dann die verschiedensten Kommentare/Meinungen dazu.

Was es braucht ist das wirkliche Gerichtsurteil, wollte jemand hier damit bei ähnlichen Fälle argumentieren. (aber jeder Amtsrichter entscheidet davon unabhängig, anders wäre es bei einem OLG-Urteil)

Sobald das Gerichtsurteil dann veröffentlicht, wäre ich über einen Link hier sehr erfreut.
*******tze Frau
1.084 Beiträge
Ich finde es super dass Peter964 hier den relevanten Bericht, um den sich der ganze Thread dreht, gepostet hat. Danke, Peter964!

Wenn der aggressive Raucher einen umsichtigen Berater hat wird er wohl keine Instanz höher gehen. Die Auswirkungen könnten bei einer erneuten Bestätigung des Urteils durch das OLG deutschlandweit gravierende Ausmaße für alle Raucher annehmen. Und einen Riesenschritt für den Nichtraucherschutz darstellen.

Aber auch so schon ist das Urteil an sich bahnbrechend und ein Zugeständnis für die Gesunderhaltung der sich im Umfeld eines qualmenden Rauchers befindlichen unschuldigen Menschen. Ein solches Urteil eines Amtsgerichts kann sich auch in konkreten, individuellen Fällen als hilfreich erweisen.

Deswegen, bitte Aktenzeichen veröffentlichen.
*******ng73 Mann
183 Beiträge
Ob gerecht oder nicht kommt drauf an was das Glas an Spuren hinterlassen hat. Anscheinend nur 'ne Beule. Wäre es denn auch noch gerecht, wenn der Typ ein Auge verloren hätte?
*****964 Mann
1.418 Beiträge
Ja
wer andere Menschen wiederholt auf das übelste Belästigt muss mit energischer Gegenwehr rechnen. Und falls es ihn dann böse trifft, hat er den Unfall selber provoziert! - Ich würde sagen, selber Schuld der Depp!
*******ng73 Mann
183 Beiträge
Gewalt ist nie eine Lösung. Wenn mich ein Kerl küssen würde würde ich ihm auch nicht die Eier abschneiden.
*******tze Frau
1.084 Beiträge
Eben, genauso sehe ich das auch! Und deswegen macht man sowas einfach nicht, man geht nicht in eine Nichtraucher-Disko um dort eine 25 jährige Frau damit zu belästigen, dass man entgegen des Rauchverbots sich eine Zigarette ansteckt. Man verfolgt diese Frau auch nicht um ihr gezielt seinen Qualm ins Gesicht zu blasen, man baut sich nicht vor ihr auf um sie nach ihrer Erinnerung, dass hier Rauchverbot herrscht, provokativ zu fragen, was sie denn nun machen wolle? In solchen Situationen ist Notwehr der einzige Weg um sich zu schützen.

Ein Hoch auf die Courage all der anderen in der Disko befindlichen Leute die das alles gesehen und mitbekommen haben, der Frau aber trotzdem nicht geholfen haben. Aber so ist es ebenleider noch hier in Deutschland....
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