Gerichtsurteil-Rauch ins Gesicht blasen ist Körperverletzung
Ein Mann pustet einer Frau aggressiv Zigarettenrauch ins Gesicht, sie wirft ihm ein Glas an den Kopf. Dafür wird die 25-Jährige nicht bestraft, hat nun das Amtsgericht Erfurt entschieden. Die Studentin habe in Notwehr gehandelt.Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst und sich aggressiv verhält, begeht nach einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt Körperverletzung. Es sprach eine 25-Jährige frei, die einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte.
Die Studentin hatte den 30-Jährigen laut Gericht mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Discothek hingewiesen. Als sie auf die Tanzfläche ging, habe sich der Mann erneut eine Zigarette angesteckt, sei aggressiv auf sie zugekommen, habe ihr den Rauch direkt ins Gesicht geblasen und provozierend gefragt, was sie denn nun machen wolle.
Ihren anschließenden Glaswurf wertete das Gericht als gerechtfertigte Notwehr gegen eine Körperverletzung.